Die folgenden Angaben gelten für die geschäftlichen Aktivitäten von Gerweck Arbeitsschutz.
Angaben gemäß § 5 TMG
Gerweck Arbeitsschutz
Im Riethgärtle 11
75015 Bretten-Büchig
Vertreten durch:
Tobias Gerweck
Kontakt
Tel: 07252 5048905
Handy: 0170 8038731
E-Mail: info[at]gerweck-arbeitsschutz.de
Steuernummer
30355/30596
Bankverbindung:
Sparkasse Kraichgau
BLZ: 603 55 36
Kto: 706 74 83
IBAN: DE46 663 500 36 000706 74 83
BIC: BRUSDE66XXX
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Hiscox
Niederlassung für Deutschland
Arnulfstraße 31
80636 München
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Konzeption, Design und Programmierung
mediachefs – Werbeagentur
Industriestraße 46
76646 Bruchsal
www.mediachefs.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand: 05/2015
1. Geltungsbereich
Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder durch Gesetz zwingend geregelt ist, gelten diese Vertragsbedingungen für Aufträge zwischen dem Auftraggeber und Gerweck Arbeitsschutz.
1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn wir im Einzelfall nicht darauf Bezug nehmen sollten.
2. Angebot, Unterlagen und Vertragsschluss/Änderungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.
2.2 Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Die Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) und der DGUV Vorschrift 2 kommen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit nur durch einen schriftlichen Betreuungsvertrag zustande.
3. Umfang des Auftrages
3.1 Gegenstand des Vertrages sind
a) Die Beratung zum Aufbau, zur Einführung und zur Aufrechterhaltung von Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystemen.
b) Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung (BaustellV).
c) Die Betreuung von Unternehmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2.
3.2 Gerweck Arbeitsschutz ist berechtigt, Dritte in die Bearbeitung der Aufträge einzuschalten, sofern dies aufgrund der Sachkunde erforderlich ist.
3.3 Gerweck Arbeitsschutz ist jederzeit berechtigt, Arbeiten mit sofortiger Wirkung einzustellen, um Schäden an Sachen oder Personen abzuwenden.
4. Ausführung des Auftrages
4.1 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen der ordentlichen Arbeit eines externen Beraters unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
4.2 Die Grundlage für die Beratung bilden Normen, technische Regeln, das DGUV Vorschriftenwerk und das deutsche Recht.
4.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf dem Gebiet, auf dem Beratungsdienstleistungen angeboten werden, regelmäßige Weiterbildungen durchzuführen und sich jederzeit über einschlägige Veränderungen der Fachgebiete zu informieren.
4.4 Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Vorbereitungs- tätigkeiten in eigener Verantwortung und Rechnung durchzuführen.
4.5 Sofern Hilfspersonen zur Auftragserbringung notwendig sind (z.B. zur Begehung von Räumlichkeiten), werden diese vom Auftraggeber beauftragt und koordiniert.
4.5 Im Falle der Objektbegutachtung hat der Auftraggeber das Objekt frei zugänglich sowie in prüfbereitem Zustand vorzuhalten.
4.6 Im Falle von Baustellenbegehungen hat der Auftraggeber den Zugang zur Baustelle und zu allen Bereichen der Baustelle frei zugänglich zu halten.
4.7 Der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden durch den Betreuungsvertrag die in §6 ASiG aufgeführten Aufgaben übertragen. Darüber hinausgehende Aufgaben müssen gesondert vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
4.8 In der Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen des ASiG ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsfrei.
4.9 Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt sich aus der Anzahl der Beschäftigten und der Betreuungsgruppe aus der Branchenliste WZ Kode 2008 der DGUV Vorschrift 2. Die Anzahl der Beschäftigten ist der Fachkraft für Arbeitssicherheit jährlich zu melden. Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit wird entsprechend angepasst.
4.10 Mündliche Erklärungen des Auftragnehmers über festgestellte Mängel bei Begutachtungen sind verbindlich, auch wenn Sie nicht schriftlich dokumentiert sind.
5. Haftung
5.1 Gerweck Arbeitsschutz haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
5.2 Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.3 Für die Nichterteilung von Zertifikaten durch externe, akkreditierte und zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) übernimmt Gerweck Arbeitsschutz keine Haftung.
5.4 Ein bestimmter Erfolg z.B. in der Senkung von Krankheits- oder Unfallzahlen kann nicht garantiert werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
6.2 Unsere Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Diese ist gesondert ausgewiesen.
6.3 Die Vergütung ist mit Rechnungseingang nach 30 Tagen, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Falls nicht anderweitig vertraglich geregelt, kann Gerweck Arbeitsschutz Vorschüsse in angemessenem Umfang erheben oder bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen.
7. Geheimhaltung/Überlassung von Unterlagen
7.1 Nach Erfüllung des Auftrages hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er für die Ausführung des Auftrages erhalten hat. Dies gilt nicht für Schriftwechsel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
7.2 Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Ihre bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich zur Ausführung unseres Auftrages genutzt. Die Daten werden nicht an andere weitergegeben
7.3 Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Formulare, Checklisten, Anweisungen etc. der durchgeführten Aufträge als Muster zu verwenden, sofern diese Formulare durch uns erstellt wurden.
8. Kündigung
8.1 Die ersten 6 Monate der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
8.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist Gerweck Arbeitsschutz zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn
a) seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung- auch nach erfolgloser Aufforderung mit angemessener Frist – verweigert wird,
b) seitens des Auftraggebers versucht wird, das Ergebnis des Auftrags zu verfälschen,
c) über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird;
d) der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt hat.
9. Gerichtsstand, Schlussbestimmung
9.1 Gerichtsstand ist der Sitz von Gerweck Arbeitsschutz.
9.2 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Abrufbarkeit der AGB
Sie können diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung im Folgenden abrufen und ausdrucken: Download – Allgemeine Geschäftsbedingungen
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